Herzlich Willkommen auf der Webseite des Kindergartens und der Kinderkrippe St. Margaretha in Auerbach!

Unser Kindergarten und unsere Kinderkrippe ermöglichen Ihrem Kind, in einer altersgemischten Gruppe sich für eine bestimmte Zeit im Tagesablauf von der Familie zu lösen und neue, soziale Beziehungen aufzubauen. Der Kindergarten unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung, um den Kindern beste Entwicklungs- und Bildungschancen zu geben. Kinder sind ernstzunehmende Persönlichkeiten, die uns anvertraut werden. Wir möchten Ihren Kindern eine geschützte, vertraute Atmosphäre bieten, in der sie Sicherheit und Geborgenheit spüren, Bedürfnisse befriedigen und Fähigkeiten entwickeln können, die ihnen Lebensfreude vermitteln.

Wir sind ein katholischer Kindergarten und gehören dem Ortscaritasverband Auerbach an. In unserem ländlich gelegenen Kindergarten ist Platz für 80 Kindergartenkinder und 24 Krippenkinder. 

Wir haben Montag bis  Donnerstag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr und Freitags von 7.00 Uhr -13.00 Uhr geöffnet.

Unser Team steht Ihnen jederzeit für Fragen bereit!

Schön, dass Sie unsere Seite besuchen!

Viel Spaß beim Entdecken und Erkunden wünscht Ihnen

Lex Elisabeth
Kindergartenleitung mit dem ganzen Kindergartenteam

Herzlich Willkommen

08.05.2020:
Liebe Eltern,

Weitere Ausweitung der Notbetreuung ab dem 11. Mai 2020:

a) Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben
Inanspruchnahme von Erziehungshilfen, also ein Bescheid des Jugendamts bzw. Nachweis, dass ein Angebot im Rahmen der Erziehungsberatung in Anspruch genommen wird.
Es wird ein entsprechender Nachweis vom Jugendamt benötigt!

b) Kinder mit Behinderung
In der Einrichtung muss ein Bescheid über den Anspruch auf Eingliederungshilfe vorliegen und dem Kind
ein Gewichtungsfaktor von 4,5 gewährt sein. Siehe PDF-Dokument:
Bestätigung4,5Faktor

c) Kinder von studierenden Alleinerziehenden
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200507_erklaerung_notbetreuung_alleinerziehende.pdf

d) den Alleinerziehenden vergleichbar
Beide Erziehungsberechtigte sind erwerbstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten schläft aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt! (z. B. Fernfahrer)
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200507_erklaerung_notbetreuung_alleinerziehende.pdf

e) Vorabschlussschüler
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200507_erklaerung_notbetreuung_vor-abschlussschuelerinnen.pdf

Aktuelles Formular zur Notbetreuung für Kinder, deren Eltern im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten gültig ab dem 11.Mai 2020
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200507_erklaerung_notbetreuung_kritische_infrastruktur.pdf

05.05.2020:
Liebe Eltern,

Aktuelles vom Caritasverband Passau zu den Elternbeiträgen während des angeordneten Betretungsverbotes finden
Sie in folgender Datei.
Elternbrief Elternbeiträge

25.04.2020:
Liebe Eltern,

die Notbetreuung wird ausgeweitet. Bitte überprüfen Sie, ob auch Ihr Kind Anspruch auf eine Notbetreuung ab Montag den 27.04.2020 hat!

Informationsblatt vom Staatsministerium über die neuen Notbetreuungsregelungen ab dem 26.04.2020 unter:
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200426_informationsblatt_fur_eltern_clean.pdf

Wenn Sie Ihr Kind zur Notbetreuung anmelden möchten rufen Sie bitte unter der gewohnten Kindergartentelefonnummer 09901/3466 an. Hinterlassen Sie, wenn nötig eine Nachricht, wir rufen Sie zurück. Bringen Sie das jeweilige aktuelle Formular und eine Bestätigung ihres Arbeitgebers ausgefüllt mit.

Folgende Personen sind zur Notbetreuung berechtigt:

a.) Erwerbstätige Alleinerziehende
Voraussetzung und Formular dazu unter: 
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/f_200423_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk_alleinerziehende_.pdf

b.) Wenn ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist:
Branchen, die zum Bereich der kritischen Infrastruktur gehören unter:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

Formulare zum Ausfüllen unter:
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200417_formular_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk.pdf

c.) Abschlussschüler bei denen der Unterricht wieder beginnt:
Formulare dazu:
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/f_200423_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk_abschlussschuler_final.pdf

Wie läuft die Notbetreuung ab?

Wir sind bemüht, auch im Kindergarten auf besondere Hygiene und Infektionsschutz zu achten.

Am Eingang steht Ihnen ein Desinfektionsmittel zum Reinigen der Hände zur Verfügung.

Die Kinder werden in ihrer gewohnten Gruppe mit Ihrem bekannten Personal in Kleingruppen bis zu 5 Kindern betreut. In dieser Kleingruppe verbringen Sie gemeinsam den Vormittag. Bitte geben Sie Ihrem Kind wie gewohnt eine Brotzeit und zusätzlich eine Trinkflasche mit. Wechselkleidung in einem Beutel bitte an der Garderobe hängen lassen.

Wir werden gemeinsam mit Ihrem Kind mehrmals am Vormittag die Hände waschen. Spielzeug und Türgriffe werden mittags desinfiziert.

Trotz der Vorsichtsmaßen und vielleicht auch Ängste Ihrerseits würden wir uns sehr auf Ihre Kinder freuen!

Liebe Grüße an alle Eltern und Kinder vom ganzen Team des Kindergarten St. Margaretha

Tipps zum Hände waschen unter:

https://kinder.wdr.de/tv/die-sendung-mit-der-maus/av/video-haende-waschen-100.html

Ihre Kindergartenleitung
Lex Elisabeth
Kindergarten St. Margaretha
Hauptstr. 8
94530 Auerbach
Tel: +49 (0) 9901 / 3466
E-mail: mail@kindergarten-auerbach.de

gültig bis 25.04. – Liebe Eltern,

in Kürze entsteht auf dieser Seite unsere Homepage.

Wir hoffen Sie sind alle gesund und es geht Ihnen und Ihrer Familie gut. Das Kindergartenteam und der Träger sind bemüht, Ihnen in dieser Zeit zur Seite zu stehen. Bei Fragen rund um den Kindergarten können Sie uns jederzeit unter der gewohnten Kindergartentelefonnummer 09901/3466 erreichen.

Vorab können Sie bereits jetzt die wichtigsten Informationen zur Notbetreuung während der Corona-Krise hier abrufen!

Zur Notbetreuung dürfen vorerst bis einschließlich 26. April 2020 Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind.
Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn

  • Ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist (z. B. Krankenhäuser, Zahn-/Arztpraxen, Apotheken,  Psychotherapiepraxen, Gesundheitsamt, Rettungsdienst, dazu gehören nicht nur Ärzte und Pfleger, sondern auch
    Reinigungspersonal oder Küchenpersonal in diesem Bereich, Altenpflege, Behindertenhilfe, kindeswohlsichernde Kinder und Jugendhilfe, Frauenunterstützungssystem)
  • Beide Erziehungsberechtigen oder Alleinerziehende in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind (z. B. alle Einrichtungen, die der sonstigen Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf), der Versorgung mit Drogerieprodukten, des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen), der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation) und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung)
  • Bitte informieren sie sich auch unter:
    https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/200417_informationsblatt_fur_eltern_aktualisiert_final.pdf
  • Den Download für die Erklärung zur Berechtigung zur Notbetreuung finden Sie unter:
    https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200417_formular_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk.pdf

Alleinerziehend bedeutet, dass das Kind mit dem oder der Alleinerziehenden in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann. Das Kind bzw. die weitere volljährige Person gehören
zum Haushalt, wenn die Person in derselben Wohnung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Des Weiteren gelten folgende Voraussetzungen:

  • das Kind weist keine Krankheitssymptome auf
  • das Kind war nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und das Kind weist keine Krankheitssymptome auf
  • das Kind unterliegt keiner sonstigen Quarantänemaßnahme

Zur Frage einer möglichen Beitragserstattung bzw. Beitragsrückerstattung sind wir mit den zuständigen Stellen im Gespräch und informieren Sie, sobald uns hier konkrete Informationen vorliegen.

Finanzielle Hilfen für Familien:
Notfall-Kinderzuschlag (KiZ): Hier können Eltern und Alleinerziehende bis zu 185 Euro monatlich je Kind beantragen. Erklärfilm zum Kinderzuschlag unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe

Voraussetzungen prüfen und Kinderzuschlag beantragen unter:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Eltern von Krippenkinder können beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Krippengeld beantragen unter:
https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/

Wer hierfür Auszüge aus dem Betreuungsvertrag benötigt kann sich jederzeit bei uns melden!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser schwierigen Zeit!

Eine Geschichte für Kindergartenkinder
Quelle: Ursula Leitl, März 2020
https://www.youtube.com/watch?v=Gzomn1ghrcI

Ihr Kindergartenteam
Kindergarten St. Margaretha
Hauptstr. 8
94530 Auerbach
Tel: 09901/3466
E-mail: kiga-auerbach@caritas-pa.de