Weitere Ausweitung der Notbetreuung ab dem 11. Mai 2020

Liebe Eltern,

Weitere Ausweitung der Notbetreuung ab dem 11. Mai 2020:

a) Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben
Inanspruchnahme von Erziehungshilfen, also ein Bescheid des Jugendamts bzw. Nachweis, dass ein Angebot im Rahmen der Erziehungsberatung in Anspruch genommen wird.
Es wird ein entsprechender Nachweis vom Jugendamt benötigt!

b) Kinder mit Behinderung
In der Einrichtung muss ein Bescheid über den Anspruch auf Eingliederungshilfe vorliegen und dem Kind
ein Gewichtungsfaktor von 4,5 gewährt sein. Siehe PDF-Dokument:
Bestätigung4,5Faktor

c) Kinder von studierenden Alleinerziehenden
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200507_erklaerung_notbetreuung_alleinerziehende.pdf

d) den Alleinerziehenden vergleichbar
Beide Erziehungsberechtigte sind erwerbstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten schläft aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt! (z. B. Fernfahrer)
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200507_erklaerung_notbetreuung_alleinerziehende.pdf

e) Vorabschlussschüler
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200507_erklaerung_notbetreuung_vor-abschlussschuelerinnen.pdf

Aktuelles Formular zur Notbetreuung für Kinder, deren Eltern im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten gültig ab dem 11.Mai 2020
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200507_erklaerung_notbetreuung_kritische_infrastruktur.pdf

Datum

08.05.2020
Vorbei!
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