Weitere Ausweitung der Notbetreuung ab dem 11. Mai 2020
Liebe Eltern,
Weitere Ausweitung der Notbetreuung ab dem 11. Mai 2020:
a) Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben Inanspruchnahme von Erziehungshilfen, also ein Bescheid des Jugendamts bzw. Nachweis, dass ein Angebot im Rahmen der Erziehungsberatung in Anspruch genommen wird. Es wird ein entsprechender Nachweis vom Jugendamt benötigt!
b) Kinder mit Behinderung In der Einrichtung muss ein Bescheid über den Anspruch auf Eingliederungshilfe vorliegen und dem Kind ein Gewichtungsfaktor von 4,5 gewährt sein. Siehe PDF-Dokument: Bestätigung4,5Faktor