Pflicht zur Vorlage eines Attests entfällt für Kinder
Liebe Eltern,
ab dem 02.12.2020 müssen Sie für Ihr Kind auch nach einer Erkrankung mit schwererer Symptomatik kein Attest oder einen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Zum Ausgleich wird der Zeitraum, nach dem es den Kindern möglich ist, die Kitas wieder zu besuchen, auf 48 Std. verlängert. Diese Regelung wurde vom Staatsministerium vorgebracht.
Einen Vordruck zur schriftlichen Bestätigung über die Symptomfreiheit ihres Kindes finden Sie unter:
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/rhp_anlage_04.pdf